Fachkräfte finden und binden – steuerfreie Arbeitnehmer-Boni im Überblick
„Finanzielle Anreize für Ihre Mitarbeiter und Bewerber, ganz ohne Lohnsteuer- und Abgabenpflicht? Da gibt es eine Fülle von Möglichkeiten. Eine Auswahl besonders lohnender Optionen finden Sie hier.“
Im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte sind Unternehmen immer stärker gefordert, attraktive Angebote für potenzielle und bestehende Arbeitnehmer zu schaffen. Zum Glück bietet das Steuerrecht einige Optionen, Mitarbeitern unabhängig vom eigentlichen Bruttolohn verschiedene Zusatzleistungen zukommen zu lassen. Zumindest in einem gewissen Rahmen sind diese nicht selten sogar für beide Seiten steuer- und abgabenfrei. Einige besonders lohnende Optionen haben wir für Sie hier einmal zusammengefasst:
Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung
Die Familienfreundlichkeit eines (potenziellen) Arbeitgebers ist für viele Fachkräfte heute ein gewichtiges Entscheidungskriterium bei der Jobauswahl. Und zwar längst nicht mehr nur für die Frauen. Eine ausgezeichnete Möglichkeit, Arbeitnehmer(innen) mit Familie zu unterstützen, ist dementsprechend ein Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung. Denn dieser ist sogar in unbegrenzter Höhe lohnsteuer- und sozialabgabenfrei! Bedingung ist jedoch, dass dem Arbeitgeber die Originalrechnungen von KiTa oder Tagesmutter vorliegen, damit diese Kosten nicht zusätzlich vom Arbeitnehmer über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.
Jobticket, Monatsabo oder BahnCard
Ob vergleichsweise kurze Strecken mit dem ÖPNV in der Stadt oder längere Anfahrtswege für pendelnde Arbeitnehmer – die Mobilität Ihrer Mitarbeiter kann für diese ein spürbarer Kostenfaktor sein, den Sie ihnen steuerfrei abnehmen können. Besonders attraktiv: Sponsern Sie Ihren Kollegen Monats- beziehungsweise Jahrestickets oder auch eine BahnCard, die ihre Mitarbeiter für ihren Arbeitsweg nutzen, können sie diese auch privat verwenden. Ein wirklich praktischer Bonus also. Einziger „Haken“: Der steuerfreie Zuschuss mindert die vom Arbeitnehmer in der Steuererklärung abzugsfähige Entfernungspauschale.
Essenszuschüsse und Restaurantschecks
Zuschüsse, die Sie Ihren Mitarbeitern zum Frühstück, Mittag- oder Abendessen gewähren, sind dann steuer- und abgabenfrei, wenn der Arbeitnehmer mindestens einen jährlich festgelegten Eigenanteil für das Essen zahlt. 2020 liegt dieser für ein Frühstück bei 1,80 Euro, für Mittag- und Abendessen bei 3,40 Euro. Die übrige Differenz können Sie übernehmen. Während große Unternehmen und Institutionen das gern über eine eigene Kantine lösen, können kleine und mittelständische Arbeitgeber auf spezielle Anbieter zurückgreifen, die entsprechende Restaurantschecks ausstellen. Auch eine individuelle Vereinbarung mit dem Mittagstisch-Anbieter in Ihrer Nähe ist möglich.
Gesundheitsförderung vom Arbeitgeber
Bis zu 600 Euro können Sie jedem Arbeitnehmer jährlich zusätzlich zum Bruttolohn in Form von Zuschüssen zu bestimmten Gesundheitsförderungsmaßnahmen zukommen lassen. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitnessstudios sind davon zwar ausgenommen, angeleitete Sportkurse jedoch nicht. Auch Entspannungs- und Stressbewältigungsmaßnahmen wie zum Beispiel Massagen fallen unter die bezuschussbaren Angebote.
Sachbezüge bis 44 Euro
Jeden Monat können Sie Ihren Mitarbeitern anlasslos bis zu 44 Euro an steuerfreien Sachleistungen spendieren. Überschreiten sollten Sie diesen Betrag allerdings nicht, denn dann werden nicht nur auf den Überschuss, sondern auf den gesamten Betrag Lohnsteuer und Sozialbeiträge fällig. Eine beliebte Möglichkeit, dieses Instrument zu nutzen, sind Tankgutscheine. Aber auch andere Gutscheine gelten als Sachbezug in diesem Sinne. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten sind also üppig – viel Spielraum, um auf die individuellen Bedürfnisse Ihres (potenziellen) Mitarbeiters einzugehen.
Neben den hier aufgeführten gibt es noch etliche weitere steuer- und abgabenfreie Arbeitnehmerboni, mit denen Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun können, sowie allerlei steuerbegünstigte Optionen. Bei Fragen zu Ihren konkreten Möglichkeiten wenden Sie sich gern an uns. Wir beraten Sie umfassend.
Dr. Rüdiger Buschek
Gemeinsam finden wir die optimalen Lösungen für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Unser Tipp
Beratung fördern lassen
Unser Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, sich unsere Beratung zu einem erheblichen Teil fördern zu lassen. Welche Programme von Bund und Land Sie dafür in Anspruch nehmen können, erfahren Sie direkt bei uns. Gern nehmen wir Ihnen auch deren Beantragung ab.